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   BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 5.00   

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https://dejure.org/2000,9713
BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 5.00 (https://dejure.org/2000,9713)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.2000 - 9 C 5.00 (https://dejure.org/2000,9713)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 2000 - 9 C 5.00 (https://dejure.org/2000,9713)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 5.00
    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts stellt sich danach im Ergebnis als richtig dar (§ 144 Abs. 4 VwGO ), ohne dass es auf die weiteren von der Revision erhobenen Einwendungen ankäme (zu der vor allem angesprochenen Frage einer Wiederholungsgefahr vgl. das ebenfalls gleichzeitig ergehende Urteil im Verfahren BVerwG 9 C 6.00).
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 5.00
    Nach dieser Vorschrift entfallen der Abschiebungsschutz für politisch Verfolgte nach § 51 Abs. 1 AuslG und das Asylrecht nach Art. 16 a Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1999 - BVerwG 9 C 31.98 - BVerwGE 109, 1, 3 ff.), wenn der Ausländer eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist.
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98

    Kein Asyl für Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 5.00
    Da er befürchten muss, insoweit allein wegen der verwandtschaftlich bedingten Nähe zu Separatisten politisch verfolgt zu werden, ist die Annahme eines objektiven Nachfluchttatbestandes im Ergebnis revisionsrechtlich nicht zu beanstanden; dies gilt auch für die von der Revision nicht angegriffenen Erwägungen zum Terrorismusvorbehalt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1999 - BVerwG 9 C 23.98 - BVerwGE 109, 12 und BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Oktober 2000 - 2 BvR 1280/99), den das Berufungsgericht aus tatrichterlicher Sicht verneint hat.
  • BVerfG, 26.10.2000 - 2 BvR 1280/99

    Ausschluss vom Asylgrundrecht wegen terroristischer Tätigkeit in der

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 5.00
    Da er befürchten muss, insoweit allein wegen der verwandtschaftlich bedingten Nähe zu Separatisten politisch verfolgt zu werden, ist die Annahme eines objektiven Nachfluchttatbestandes im Ergebnis revisionsrechtlich nicht zu beanstanden; dies gilt auch für die von der Revision nicht angegriffenen Erwägungen zum Terrorismusvorbehalt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1999 - BVerwG 9 C 23.98 - BVerwGE 109, 12 und BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Oktober 2000 - 2 BvR 1280/99), den das Berufungsgericht aus tatrichterlicher Sicht verneint hat.
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 4.00

    Ausschluss vom Asyl für gefährliche Straftäter; Gefahr für die Allgemeinheit als

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 5.00
    Das hat der Senat in dem gleichzeitig ergehenden Urteil im Parallelverfahren BVerwG 9 C 4.00 im Einzelnen ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • VG Berlin, 22.02.2018 - 33 K 914.17

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei über die

    Die politische Verfolgung einzelner Familienmitglieder kann auf einem Verfolgungsgrund oder einer Verfolgungsabsicht beruhen, die auch andere Familienmitglieder ergreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 9 C 5.00 -, juris Rn. 5 und Urteil vom 27. April 1982 - 9 C 239/80 -, BVerwGE 65, 244 = juris Rn. 33).
  • VG Braunschweig, 12.06.2019 - 8 A 567/17
    Die politische Verfolgung einzelner Familienmitglieder kann auf einem Verfolgungsgrund oder einer Verfolgungsabsicht beruhen, die auch andere Familienmitglieder ergreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 9 C 5.00 - j u r i s Rn. 5 und Urteil vom 27. April 1982 - 9 C 239/80 - , BVerwGE 65, 244 = juris Rn. 33).
  • VG Braunschweig, 12.04.2019 - 8 A 658/17
    Die politische Verfolgung einzelner Familienmitglieder kann auf einem Verfolgungsgrund oder einer Verfolgungsabsicht beruhen, die auch andere Familienmitglieder ergreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 9 C 5.00 - , juris Rn. 5 und Urteil vom 27. April 1982 - 9 C 239/80 - , BVerwGE 65, 244 = juris Rn. 33).
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